Drive 3
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Motorradphilosophie, die etwas andere Ausbildung

Roller Kat. A1 beschränkt, 50 cm3 (ab 16 Jahren)

Motorrad Kat. A1, 125 cm3 (ab 18 Jahren)

Motorrad Kat. A beschränkt, 25 kW (ab 18 Jahren)

Motorrad Kat. A offen, 34 kW (ab 25 Jahren)

Checkliste: Der Weg zum Lernfahrausweis

Kursdaten Grundkurs
Voraussetzungen und Kursinhalte Grundkurs
Anmeldeformular online
Termine Nothelferkurs
Termine Theorieunterricht (Bögele)
Termine VKU-Kurs

 

Motorradphilosophie, die etwas andere Ausbildung

Mit einer Motorrad-Ausbildung im DRIVE 3 wird dein Traum vom Motorradfahren nicht zum Alptraum.

Dies sind nur einige Beispiele aus der Philosophie des Motorradfahrens. Profitiere von einer professionellen Ausbildung, welche auf grosser Erfahrung basiert und einer entsprechenden Infrastruktur (eigener Übungsplatz, fern ab von befahrenen Strassen).

Übungsplatz   Theorieraum
     
Vollbremsung   Kurvenfahren

 

Roller Kat. A1 beschränkt, 50 cm3, ab 16 Jahren

NEU :Seit dem 01. April 2003

hast du als 16-jähriger schon die Möglichkeit via den Roller von 50 cm3 (Kat. A1 beschränkt) den gleichen theoretischen Teil (Theorieprüfung und VKU) zu absolvieren wie 18-jährige, die Auto fahren lernen. Dabei ist zu beachten, dass diese Prüfung nur 2 Jahre Gültigkeit hat. Wenn du also deine Mobilität gut planst, kannst du anschliessend mit 18 Jahren ohne erneute Theorieprüfung mit den praktischen Fahrstunden beginnen.

Hast du nun deine Theorieprüfung geschafft:

  • denke daran, dass dein Lernfahrausweis nur 4 Monate gültig ist, darum absolviere in dieser Zeit während 2 x 4 Stunden den praktischen Grundkurs. (Dadurch wird der Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.)
  • WICHTIG: Parallel dazu besuchst du den Verkehrskundekurs (Kursabschluss nötig, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.)
  • Unmittelbar nach Abschluss des Grund- und nach Besuch des Verkehrskundekurses oder im Verlauf des Verlängerungsjahres hast du die Möglichkeit, dich zur praktischen Prüfung anzumelden.

WICHTIGE INFORMATION

  • Du kannst frühestens 8 Wochen vor Erreichen des 16. Altersjahres deinen Lernfahrausweis beantragen und frühestens 4 Wochen vor Erreichen des 16. Altersjahres die theoretische Prüfung absolvieren. Wenn du die Prüfung bestehst, wird dir der Lernfahrausweis erst auf deinen Geburtstag per Post zugestellt. Allen anderen wird der Ausweis direkt anschliessend an die Prüfung ausgehändigt.
  • Lernfahrausweise werden nur durch den Besuch des Grundkurses verlängert.
  • Nach Bestellung des Lernfahrausweises solltest du vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine blaue und eine rote Karte erhalten. BITTE AUFBEWAHREN!
  • Die Wartezeit von der Anmeldung bis zur praktischen Prüfung dauert durchschnittlich 1 Monat.
  • Bitte absolviere den Grundkurs mit dem gleichen Fahrzeug, mit welchem du zur Prüfung antreten wirst.
  • 2 Jahre nach bestandener Prüfung, kannst du deinen Fahrausweis an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einsenden und erhältst die Kat. A1, 125 cm3 geschenkt.

 

Motorrad Kat. A1, 125 cm3 (ab 18 Jahren)

Wenn du mindestens 18-jährig, im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) bist und diese Motorradkategorie erlernen willst dann gehe wie folgt vor:

  • Lernfahrausweis für Kat. A1 bestellen.
  • Nach Erhalt des Ausweises melde dich innerhalb von 4 Monaten für den 2-teiligen Grundkurs (2 x 4 Stunden) an.
  • Nach bestandenem Grundkurs erhältst du vom Fahrlehrer eine Bestätigung, welche du zusammen mit deinem Führerausweis an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einsenden musst. Du erhältst anschliessend automatisch den neuen Ausweis im Kreditkartenformat mit der neu eingetragenen Kat. A1 (prüfungsfrei).

Wenn du 18-jährig und nicht im Besitz eines Führerausweises Kat. B (Auto) bist, dann gehe wie folgt vor:

  • Checkliste
  • Kurz gesagt: du musst die ganze Ausbildung absolvieren.

Hast du nun deine Theorieprüfung geschafft:

  • denke daran, dass dein Lernfahrausweis nur 4 Monate gültig ist, darum absolviere in dieser Zeit während 2 x 4 Stunden den praktischen Grundkurs. (Dadurch wird der Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.)
  • WICHTIG: Parallel dazu besuchst du den Verkehrskundekurs (Kursabschluss nötig, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.)
  • Unmittelbar nach Abschluss des Grund- und nach Besuch des Verkehrskundekurses oder im Verlauf des Verlängerungsjahres hast du die Möglichkeit, dich zur praktischen Prüfung anzumelden.

 

Motorrad Kat. A beschränkt, 25 kW (ab 18 Jahren)

Wenn du mindestens 18-jährig, im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) bist und diese Motorradkategorie erlernen willst dann gehe wie folgt vor:

  • Lernfahrausweis Kat. A anfordern. (Bestellformular online)
  • Nach Erhalt des Lernfahrausweises meldest du dich zu einem 3-teiligen Grundkurs an.
  • Denke daran, dass dein Lernfahrausweis nur 4 Monate gültig ist, darum absolviere in dieser Zeit während 3 x 4 Stunden den praktischen Grundkurs. (Dadurch wird der Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.)
  • Unmittelbar nach Abschluss des Grundkurses oder im Verlauf des Verlängerungsjahres hast du die Möglichkeit, dich zur praktischen Prüfung anzumelden.
  • Nach einer Wartefrist von 2 Jahren kannst du deinen Fahrausweis an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einsenden und erhältst die Kat. A unbeschränkt (34 kW) ohne weiteren Kurs oder Prüfung geschenkt.

Wenn du mindestens 18-jährig und nicht im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) bist dann gehe wie folgt vor:

  • Checkliste
  • Kurz gesagt: du musst die ganze Ausbildung absolvieren.
Hast du nun deine Theorieprüfung geschafft:

  • denke daran, dass dein Lernfahrausweis nur 4 Monate gültig ist, darum absolviere in dieser Zeit während 2 x 4 Stunden den praktischen Grundkurs. (Dadurch wird der Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.)
  • WICHTIG: Parallel dazu besuchst du den Verkehrskundekurs (Kursabschluss nötig, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.)
  • Unmittelbar nach Abschluss des Grund- und nach Besuch des Verkehrskundekurses oder im Verlauf des Verlängerungsjahres hast du die Möglichkeit, dich zur praktischen Prüfung anzumelden.

 

Motorrad Kat. A unbeschränkt, 35 kW (ab 25 Jahren)

Wenn du mindestens 25-jährig, im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) bist und diese Motorradkategorie erlernen willst dann gehe wie folgt vor:

  • Lernfahrausweis Kat. A anfordern. (Bestellformular online)
  • Nach Erhalt des Lernfahrausweises meldest du dich zu einem 3-teiligen Grundkurs an.
  • Denke daran, dass dein Lernfahrausweis nur 4 Monate gültig ist, darum absolviere in dieser Zeit während 3 x 4 Stunden den praktischen Grundkurs. (Dadurch wird der Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.)
  • Unmittelbar nach Abschluss des Grundkurses oder im Verlauf des Verlängerungsjahres hast du die Möglichkeit, dich zur praktischen Prüfung anzumelden.

Wenn du mindestens 25-jährig, im Besitz des Führerausweises Kat. A1 (nach altem Recht, d.h. vor 01.04.2003) bist und diese Motorradkategorie erlernen willst dann gehe wie folgt vor:

  • Lernfahrausweis Kat. A anfordern. (Bestellformular online).
  • Während der Gültigkeitsdauer dieses Ausweises von 16 Monaten musst du dich zur praktischen Prüfung anmelden.
  • Eine Grundschulung ist in diesem Falle zwar nicht erforderlich, doch....
Sicher Motorradfahren – besuche einen Grundkurse oder Teile davon auch wenn das Obligatorium für dich keine Gültigkeit hat!